1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) liegen allen Angeboten und Leistungen, welche die ECFT Certifications GmbH (im Folgenden Auftragnehmer) erbringt, als integrierter Vertragsbestandteil zugrunde. Dies betrifft Personen, Dienstleistungs- und Prozess-/Management-Zertifizierungen gem. ISO/IEC 17024 und 17065 sowie Zertifizierungen von Managementsystemen gem. ISO/IEC 17021. Sie gelten als verbindlich vereinbart. Anderslautenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen.
1.2. Abweichende / Ergänzende Vereinbarungen gelten im Einzelfall nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein gültiger Vertrag zwischen Leistungsbezieher (im Folgenden Auftraggeber) und Auftragnehmer kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der qualifizierten elektronischen Signatur.
2.2. Die ECFT Certifications GmbH behält sich vor, Teile der Zertifizierungsleistungen an Dritte zu vergeben.
2.3. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Auftragnehmers.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Alle zur auftragsnehmerseitigen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Mitwirkungspflichten sind durch den Auftraggeber rechtzeitig, ordnungsgemäß und auf eigene Kosten zu erbringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, alle Informationen nach bestem Wissen und Gewissen, vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen, insbesondere über die für den Erhalt eines Zertifikats erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse zu verfügen. Dies gilt auch für etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen oder Genehmigungen Dritter. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Prüfgrundlagen zu überprüfen und geht von der Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers aus.
3.2. Ab Einlangen der Einreichunterlagen beim Auftragnehmer ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich.
3.3. Für zusätzliche Kosten aufgrund unvollständiger und/oder unrichtiger Angaben hat der Auftraggeber aufzukommen.
3.4. Die notwendigen Informationen und Mitwirkungspflichten sowie die geltenden Fristen sind dem jeweils zugrundeliegenden Zertifizierungsprogramm zu entnehmen. Leistungsfristen beginnen ab der vollständigen Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die seitens des Auftragnehmers festgelegten Gebühren und Kosten zu tragen. Die in Rechnung gestellten Leistungen verstehen sich in € (Euro) inklusive Umsatzsteuer und sind unabhängig von der Zertifizierungsentscheidung bzw. Zulassung zur Prüfung zur Zahlung fällig.
4.2. Der Zahlungseingang hat jedenfalls vor Leistungserbringung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung vollständig und ohne Abzug auf das angegebene Bankkonto des Auftragnehmers einzulangen.
4.3. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsverpflichtung, insbesondere Leistungszeit und die in Punkt 8 genannten Erhöhungen gelten als vorweg genehmigt.
4.4. Eine ersatzweise Umbuchung ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Es wird für jede Umbuchung (soweit nicht anders vereinbart) eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 90,00 fällig.
4.5. Die Rücktritts- bzw. Stornierungsbedingungen sind dem Punkt V und VI zu entnehmen.
4.6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen iSd §352 UGB in Höhe von 8% über den Basiszinssatz bzw. iSd § 1000 ABGB in Höhe von 4% über den Basiszinssatz verrechnet. Nach eingetretener Fälligkeit können weitere zweckentsprechende Betreibungskosten iSd § 1333 Abs. 2 ABGB und Mahnspesen idHv € 40,00 /Mahnung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
4.7. Einwände gegen die Rechnungslegung sind begründet und schriftlich binnen 14 Tagen ab Zugang geltend zu machen, ansonsten wird vom Anerkenntnis der Rechnung ausgegangen.
4.8. Für Kostenerhöhungen nach Vertragsabschluss gilt: a. unter 15% Kostenerhöhung: die erhöhten Kosten können jedenfalls und ohne Verständigung in Rechnung gestellt werden. b. über 15% Kostenerhöhung: der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über die Kostenerhöhung vorweg zu informieren. Dem Auftraggeber kommt ein Kündigungsrecht binnen 14 Tagen ab Zustellung zu. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb der gesetzten Frist gilt als Anerkennung.
4.9. Der Auftraggeber ist (außer bei gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen) weder berechtigt mit eigenen Forderungen aufzurechnen noch Zahlungen aus anderen Gründen zurückzubehalten. Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht zur Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen berechtigt.
5. Stornierungsbedingungen
5.1. Maßgeblich für die nachfolgenden Stornierungsfristen ist je das Einlangen der schriftlichen Stornierungen beim Auftragnehmer:
5.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, binnen 14 Tagen nach Annahme des Auftrages vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten.
5.3. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor der Leistungserbringung werden 50% der Leistungskosten als Stornierungsgebühren fällig.
5.4. Bei Rücktritt innerhalb von 3 Tagen vor der Leistungserbringung werden 100% der Leistungskosten als Stornierungsgebühren fällig.
5.5. Bei erster ersatzweiser Umbuchung auf einen anderen Termin / auf eine andere Person fallen keine Bearbeitungsgebühren an, bei jeder weiteren Umbuchung werden Bearbeitungsgebühren idHv € 90,00 verrechnet (ausgenommen ärztlich bestätigte Erkrankung).
5.6. Umbuchungen binnen 2 Werktagen vor Leistungserbringung sind als Stornierung zu werten, in diesem Fall tritt Punkt 5.1 in Kraft.
6. Rücktrittsrechte
6.1. Der Auftragnehmer ist bei Vorliegen einer der nachfolgenden Umstände zum Rücktritt berechtigt: a. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers wird aufgrund von unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen unmöglich bzw. verzögert sich um mehr als 6 Wochen oder ist wirtschaftlich nicht vertretbar (z.B. bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl). b. Unrichtige und unvollständige Angaben des Auftraggebers. c. Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber. d. Zahlungsverzug des Auftraggebers. e. Bekanntwerden von Betrugsversuchen in Zusammenhang mit der Erlangung des Zertifikats oder Verstößen gegen die Prüfungsordnung durch den Auftraggeber oder den von ihm angemeldeten Mitarbeiter o.ä.
6.2. Liegt gemäß 6.1 lit. b) bis e) eine Berechtigung zum Vertragsrücktritt vor, behält der Auftragnehmer Anspruch auf das gesamte vereinbarte Leistungsentgelt.
6.3. Bei wirtschaftlicher Nichtvertretbarkeit oder bei Leistungsverzug der Leistung (gem. 6.1, lit. a) werden dem Auftraggeber seitens des Auftragnehmers neue Prüfungstermine zur Auswahl gestellt. Hierbei entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber. Die Fristen laut Punkt V. fangen mit Bekanntgabe des neuen Termins neu zu laufen an.
6.4. Aus organisatorischen Gründen notwendige Änderungen des Leistungsprogramms und Terminverschiebungen sind dem Auftragnehmer vorbehalten. Bloße kurzfristige Terminverschiebungen aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber nicht zum Vertragsrücktritt.
6.5. Dem Auftraggeber kommt ein Rücktrittsrecht bei mehr als 6 Wochen bestehenden Leistungsverzug des Auftragnehmers oder endgültiger Unmöglichkeit der Leistungserbringung laut 6.1. zu. In diesem Fall wird dem Auftraggeber der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen rückerstattet.
7. Zertifikat
7.1. Nach erfolgreichem Abschluss des Zertifizierungsprozesses wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer ein Zertifikat ausgestellt. Der Auftragnehmer bleibt Eigentümer der Zertifikate. Sofern nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zertifikatsübermittlung schriftlich begründeter Einwand gegen die Zertifikatsausstellung erhoben wird, wird die inhaltliche Zustimmung angenommen.
7.2. Etwaige Änderungen, welche die Zertifizierungsvoraussetzungen betreffen, sind zusammen mit gegebenenfalls benötigten Unterlagen unverzüglich und schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln.
7.3. Der Zertifikatsinhaber ist verpflichtet, die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Zertifikats gemäß dem jeweils geltenden Zertifizierungsprogramm zu erfüllen. Dem Auftragnehmer kommt im Falle des Wegfalls oder der Missachtung von (einzelnen) Zertifizierungsvoraussetzungen lt. Zertifizierungsprogramm und bei missbräuchlicher Verwendung des Zertifikats eine Berechtigung zum Entzug des Zertifikats zu.
7.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei eindeutigen Verstößen gegen die Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Zertifizierung, Verstöße gegen die Prüfungsordnung, Betrugsversuche etc., Zertifikate einzuschränken, auszusetzen oder zu entziehen.
8. Konformitätszeichen / Logo
8.1. Das Zertifikat, die dazugehörenden Zertifikatsdokumente und Zertifizierungszeichen, Urkunden und Logo verbleiben im Eigentum der Auftragnehmerin und werden nur leihweise zur Verfügung gestellt.
8.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Zertifikat, das Konformitätszeichen und das Logo entsprechend den Zertifizierungsbedingungen für Werbezwecke zu nutzen. Der Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer sind jedenfalls anzuführen.
8.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Zertifikat, das Konformitätszeichen und gegebenenfalls das Logo korrekt und unmissverständlich darzustellen und keine irreführenden oder missverständlichen Angaben bezüglich der Zertifizierung zu machen.
8.4. Der Auftraggeber darf keine Änderungen an Zertifikat, Konformitätszeichen oder Logo (ausgenommen proportionale Größenänderungen für Werbezwecke) vornehmen.
8.5. Bei Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats, bei Beendigung, Zurückziehung oder Aussetzen des Zertifikats erlischt unverzüglich das Nutzungsrecht.
8.6. Jede darüberhinausgehende Nutzung der Word-/Bildmarke „ECFT“ bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
9. Geistiges Eigentum / Immaterialgüterrechte
9.1. Alle zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers, welche weder vervielfältigt, an Dritte weitergegeben noch öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen (Ausnahme siehe Werbezwecke unter Punkt 7). Darüber hinaus sind Ton- und / oder Videomitschnitte unzulässig.
9.2. Die Auftraggeber verpflichten sich darüber hinaus zur Geheimhaltung der ihnen aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
10. Haftungsbestimmungen
10.1. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen und deren unmittelbare Schäden. Dabei sind mittelbare oder indirekte Schäden, entgangene Gewinne, Mangelfolgeschäden und reine Vermögensschäden ausdrücklich ausgeschlossen.
10.2. Alle Inhalte von zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Publikationen erfolgen ohne Gewähr.
10.3. Sollten entgegen der unter Punkt 9 festgelegten Leistungen an Dritte weitergegeben oder für Dritte verwendet werden, begründet dies keine Haftung des Auftragnehmers.
10.4. Alle Schadenersatzansprüche verjähren nach 6 Monaten ab Leistungserbringung.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Für alle Geschäftsbeziehungen gilt österreichisches Recht (Kollisionsnormen und UN-Kaufrecht werden ausgeschlossen), und das sachlich und örtlich zuständige Gericht für 4600 Wels gilt als Gerichtsstand.
11.2. Als Erfüllungs- und Zahlungsort gilt der Firmenbuchsitz der Auftragnehmerin.
12. Datenschutz
12.1. Datenschutzrechtlich relevante Daten werden durch den Auftragnehmer ausschließlich entsprechend der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung genutzt bzw. verarbeitet.
12.2. Personenbezogene Daten (Daten aus der Selbstauskunft, Unterlagen zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsunterlagen, etc.) werden im Falle einer befristet gültigen Zertifizierung bis zu einem Jahr nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums aufbewahrt. Bei unbefristet gültigen Zertifikaten erfolgt die Aufbewahrung bis zu 30 Jahre nach Zertifizierung.
12.3. Während des Gültigkeitszeitraums erfolgt die Speicherung im Interesse des Auftraggebers, um sowohl die Rechtmäßigkeit der Zertifizierung nachweisen zu können, als auch um eine Zertifikatsverlängerung zu ermöglichen.
12.4. Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers ist auf der Firmenwebsite unter www.ecft-cert.eu abrufbar.
12.5. Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen zur Leistungserbringung hat der Auftraggeber die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu wahren und gegebenenfalls notwendige Einwilligungen einzuholen. Der Auftragnehmer ist in dieser Hinsicht schad- und klaglos zu halten.
13. Salvatorische Klausel
Bei teilweiser oder gänzlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Der teilweise oder gänzlich unwirksame Punkt soll durch jene wirksamen Regelungen ersetzt werden, welche inhaltlich und wirtschaftlich der unwirksamen Regelung möglichst nahekommen.