Seien Sie versichert, dass wir für jede Herausforderung eine Lösung finden werden.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, zögern Sie bitte nicht, uns persönlich zu kontaktieren. Gemeinsam werden wir besprechen, wie wir Ihre Zertifikatsverlängerung gewährleisten können.
Um Ihr Zertifikat zu verlängern, sollten Sie zuerst die Anforderungen für die Zertifikatsverlängerung in Ihrem spezifischen Zertifizierungsprogramm überprüfen: Normalerweise müssen Sie nachweisen, dass Sie nach wie vor in Ihrem zertifizierten Bereich tätig sind und eine festgelegte Anzahl an Fortbildungsstunden absolviert haben.
Die Beantragung der Rezertifizierung ist einfach und kann über unsere Webseite durchgeführt werden.
Die Lehrgänge oder Kurse, die Sie zur Verlängerung Ihres Zertifikats besuchen, sollten inhaltlich zu den Kernkompetenzen der betreffenden Zertifizierung passen und Ihnen sowohl persönlich als auch beruflich einen Mehrwert bieten.
Wir empfehlen Ihnen deswegen, Lehrgänge oder Kurse zu besuchen, die als "geeignet für die Zertifikatsverlängerung" gekennzeichnet sind. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie tatsächlich Inhalte mit Mehrwert erwerben, die auf Ihrem bisherigen Kenntnisstand aufbauen.
Generell handhaben wir es so, dass wir die Kriterien für die Verlängerung Ihres Zertifikats entsprechend Ihrer individuellen Situation anpassen.
Wenn Sie also während des Gültigkeitszeitraums Ihres Zertifikats in Karenz waren und daher weder für die gesamte Laufzeit Ihres Zertifikats eine berufliche Tätigkeit noch Fort- und Weiterbildungen im Umfang von 40 UE nachweisen können, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir finden eine Lösung.
Als unabhängige Zertifizierungsstelle wollen und dürfen wir Ihnen nicht vorschreiben, bei welchem Ausbilder Sie Ihre Fort- und Weiterbildungen absolvieren.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, Lehrgänge oder Kurse zu besuchen, die als "geeignet für die Zertifikatsverlängerung" gekennzeichnet sind. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie tatsächlich Inhalte mit Mehrwert erwerben, die auf Ihrem bisherigen Kenntnisstand aufbauen.
Wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir finden sicher eine Lösung.
Grundsätzlich steht Ihnen ein Zeitraum von bis zu 9 Monaten nach Ablauf Ihres Zertifikats zur Verfügung, um dieses bei uns zu verlängern.
Beachten Sie jedoch, dass diese Zeit, die Sie im Rahmen der Verlängerung "überziehen" von der Gültigkeitsdauer Ihres verlängerten Zertifikats abgezogen wird. Wir verlängern immer ab dem Tag der Erstausstellung, wobei der Tag und der Monat unverändert bleiben.
Beispiel:
Wenn Sie innerhalb der Frist am 04.01.2026 verlängern, lautet Ihr neues Ablaufdatum dennoch: 01.05.2030.
Auf jeden Fall!
Mit der Teilnahme am Lehrgang zur:zum Zolldeklaranten:in haben Sie die Anforderungen zur Verlängerung eines Zertifikats zur Zollfachkraft voll erfüllt.
Für die Zertifikatsverlängerung benötigen wir von Ihnen nur den Nachweis für die Teilnahme am Lehrgang.
Auf jeden Fall!
Mit der Teilnahme am Lehrgang Zollexpert:in haben Sie die Anforderungen zur Verlängerung eines Zertifikats Zolldeklarant:in voll erfüllt.
Für die Zertifikatsverlängerung benötigen wir von Ihnen nur den Nachweis für die Teilnahme am Lehrgang.
Jedes Ihrer Zertifikate muss innerhalb der entsprechenden Frist verlängert werden. Gerne können Sie aber gleiche Nachweise für unterschiedliche Zertifikate einbringen.
Wenn Sie mehrere ECFT-Zertifizierungen aus der EN 16992-Zertifikatsreihe besitzen, so können Sie die Verlängerungen Ihrer Zertifikate zu vergünstigten Preisen erwerben.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns, wir finden sicherlich die passende Lösung für Sie.
Das Gesamtzertifikat "Zollvertreter:in" hat den Vorteil, dass Sie nur ein Zertifikat verlängern müssen. Wir empfehlen Ihnen somit bei Besitz aller drei Zertifikate "Zollfachkraft", "Zolldeklarant:in" und "Zollexpert:in" den Erwerb des Gesamtzertifikats.
Das unterscheidet sich von Prüfung zu Prüfung - je nachdem, welche Zertifizierung sie anstreben.
Ob Sie Ihre Unterlagen und andere Hilfsmittel nutzen dürfen, können Sie in dem jeweiligen Zertifizierungsprogramm unter Punkt 4 nachlesen. Ihr Zertifizierungsprogramm können Sie in unserem Downloadbereich herunterladen.
Nein, das müssen Sie natürlich nicht. Sie dürfen immer die Aufgabe, mit der Sie sich gerade befassen, noch fertig bearbeiten und bekommen hier einen Puffer von einigen Minuten. Dieser Puffer darf ein Maximum von 15 Minuten allerdings nicht überschreiten.
Während der Prüfung halten wir Sie über die verbleibende Zeit immer auf dem Laufenden. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihre Zeit entsprechend einzuteilen.
Das kann variieren. Unsere Prüfer:innen haben unterschiedliche Erfahrungen und Qualifikationen. Einige sind erfahrene Führungskräfte im Bereich Zoll- und Außenhandel, andere haben eine Behördenlaufbahn hinter sich, und einige kommen aus dem akademischen Umfeld.
Unsere Prüfer:innen durchlaufen jedoch ein strenges Auswahlverfahren, bei dem sie auf ihre fachliche Expertise, persönliche Eignung und Unabhängigkeit von Ausbildungsanbietern geprüft werden. So stellen wir sicher, dass sie die erforderlichen Qualifikationen und Eigenschaften für die Prüfungstätigkeit besitzen.
Sie erhalten von uns sowohl eine gedruckte als auch eine digitale Version Ihres Zertifikats.
Die gedruckte Version wird in einem hochwertigen Schuber mit Goldprägung geliefert.
Wir legen viel Wert auf persönlichen Kontakt. Deswegen bieten wir in erster Linie Präsenzprüfungen an.
Hier ist es uns wichtig, Prüfungsräume anzubieten, die Ihnen ein Ambiente bieten, in dem Sie konzentriert arbeiten können.
In den Pausen stellen wir Getränke und einen kleinen Snack zur Verfügung.
Wir wollen, dass Sie sich in der Prüfung so wohl wie möglich fühlen, damit Sie die Möglichkeit haben, Ihre ganze Leistung zu zeigen.
Das unterscheidet sich von Prüfung zu Prüfung - je nachdem, welche Zertifizierung sie anstreben.
Die Prüfungen und auch die Art & Weise der Bewertung finden Sie in dem jeweiligen Zertifizierungsprogramm unter Punkt 4 und 5. Ihr Zertifizierungsprogramm können Sie in unserem Downloadbereich herunterladen.
Wenn Sie wissen, dass Sie an der Prüfung doch nicht teilnehmen können oder wollen, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Generell prüfen wir jeden Einzelfall und entscheiden individuell. Kulanz ist unser Grundprinzip.
Unsere AGB besagen:
Wir sind aber immer bemüht, eine faire Lösung zu finden. Unsere AGB beschreiben vor allem den absoluten Worst Case.
Das kann variieren.
Wir finden eine Lösung.
Bitte setzen Sie uns frühestmöglich davon in Kenntnis, wenn Sie Ihr Zertifikat zu einem früheren Zeitpunkt benötigen. Wir stellen sicher, dass Sie Ihr Zertifikat so schnell wie möglich erhalten.
Wenn wir Ihnen das Gesamtzertifikat "Zollvertreter:in" ausgestellt haben, sind Ihre Zertifikate "Zollfachkraft", "Zolldeklarant:in" und "Zollexpert:in" noch bis zum Ablaufdatum gültig.
Auf Wunsch und gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr stellen wir Ihnen die Einzelzertifikate gern nochmals aus, wenn diese ihre Gültigkeit verloren haben.
Dies ist aber nicht notwendig, da das Gesamtzertifikat Ihnen alle Kompetenzen der EN 16992 bestätigt.
Bei Beantragung der Zertifizierung "Zollexpert:in" haben Sie die Möglichkeit, das Gesamtzertifikat zu einer ermäßigten Gebühr vorab mitzubestellen.
Die Voraussetzungen hierfür sind
Für die Zertifikatsverlängerung gelten die gleichen Bedingungen wie für die Zertifikate "Zollfachkraft" und andere:
1. Sie müssen nachweisen, dass Sie nach Ablauf der Gültigkeit immer noch in einer geeigneten Position im Bereich Zoll- und Außenhandel tätig sind.
2. Sie müssen nachweisen, dass Sie 40 UE Fort- und Weiterbildung absolviert haben.
Auch wenn Sie Ihre Zertifikate von einem anderen Zertifizierer erhalten haben, stellen wir Ihnen gerne das Gesamtzertifikat aus.
Wir überprüfen jedoch vorab, ob die Kriterien Ihrer Zertifikate unseren Anforderungen entsprechen.
Falls Sie Fragen dazu haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir finden sicher eine Lösung.